AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MS-Bauprojekte GbR und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), die über die Website des Auftragnehmers oder auf andere Weise zustande kommen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder die Leistung ausführt.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer bietet Handwerksleistungen in den Bereichen  Malerarbeiten, Renovierung, Sanierung, Trockenbau, Bodenverlegen etc.] an.

(2) Der genaue Umfang der Leistung wird im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen fachgerecht und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchzuführen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung und ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die ausgeführten Arbeiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder bauliche Vorschriften verstoßen.

§ 6 Lieferzeit und Ausführung

(1) Die vereinbarten Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich, diese Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen oder zu verzögern, wenn unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

(2) Für Mängel, die während der Ausführung der Arbeiten entstehen, haftet der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Änderungen an den ausgeführten Arbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.

§ 8 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Arbeiten kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits geleistete Arbeiten und Aufwendungen zu verlangen. Mindestens jedoch 15% vom Gesamtpreis unter 5.000€ Auftragsvolumen und mindestens 35% über 5.000€ des Gesamtpreises. 

(2) Eine Kündigung nach Beginn der Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen möglich.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

(2) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu finden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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